Antrag: | Awareness-Konzept |
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Antragsteller*in: | campus:grün Universität zu Köln (dort beschlossen am: 11.05.2024) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 11.05.2024, 13:23 |
Ä4 zu A3: Awareness-Konzept
Antragstext
Von Zeile 16 bis 19:
mindestens ein Awarenessraum zur Verfügung gestellt, in den sich Personen zurück ziehen können.Über die Ausstattung dieses Raums muss sich der Bundesvorstand im Vorfeld von Veranstaltungen beraten, damit diese vielseitigen Bedürfnissen gerecht werden.
Wir positionieren uns in unserem Grundsatzprogramm gegen jede Form der
Von Zeile 22 bis 30:
sonstwie diskriminierendes Verhalten. Insbesondere körperliche und sexuelle Übergriffe werden wir besonders hart ahnden.
Wir wünschen uns, dass Betroffene zu uns kommen und sich bei uns sicher fühlen. Für uns heißt das, dass wir den Betroffenen immer glauben und die entsprechenden Konsequenzen ziehen werden. Dabei beachten wir vordergründig die Bedürfnisse der geschädigtendieser Personen.
Im Allgemeinen fordern wir alle Teilnehmer*innen und Gäst*innen unserer
Von Zeile 33 bis 38:
Die Körper anderer Personen werden keinesfalls kommentiert. Wenn Personen aufgrund ihrer Neurodivergenz oder aus anderen Gründneen stimmen (also z.B. nicht ruhig auf dem Stuhl sitzen, sondern mit dem Fuß wippen, ...) oder Tics haben, wird das nicht kommentiert.
Wenn ihr überreizt seid, euch ein Thema belastet oder ihr euch aus anderen
Von Zeile 41 bis 44 löschen:
Im Awarenessraum werden wir euch Stimming Toys bereitstellen, auf die ihr zurückgreifen könnt.
Das Awarenessteam hat die Aufgabe, sich bedarfsgerecht um die Menschen auf
Von Zeile 46 bis 48 einfügen:
der Probleme und Möglichkeit zur Klärung durch das Awarenessteam, muss dieses den Fall an den Bundesvorstand oder die Kommission weitergeben, sofern Einverständnis der betroffenen Personen für die Weitergabe dieser sensiblen Informationen gegeben ist.
Von Zeile 16 bis 19:
mindestens ein Awarenessraum zur Verfügung gestellt, in den sich Personen zurück ziehen können.Über die Ausstattung dieses Raums muss sich der Bundesvorstand im Vorfeld von Veranstaltungen beraten, damit diese vielseitigen Bedürfnissen gerecht werden.
Wir positionieren uns in unserem Grundsatzprogramm gegen jede Form der
Von Zeile 22 bis 30:
sonstwie diskriminierendes Verhalten. Insbesondere körperliche und sexuelle Übergriffe werden wir besonders hart ahnden.
Wir wünschen uns, dass Betroffene zu uns kommen und sich bei uns sicher fühlen. Für uns heißt das, dass wir den Betroffenen immer glauben und die entsprechenden Konsequenzen ziehen werden. Dabei beachten wir vordergründig die Bedürfnisse der geschädigtendieser Personen.
Im Allgemeinen fordern wir alle Teilnehmer*innen und Gäst*innen unserer
Von Zeile 33 bis 38:
Die Körper anderer Personen werden keinesfalls kommentiert. Wenn Personen aufgrund ihrer Neurodivergenz oder aus anderen Gründneen stimmen (also z.B. nicht ruhig auf dem Stuhl sitzen, sondern mit dem Fuß wippen, ...) oder Tics haben, wird das nicht kommentiert.
Wenn ihr überreizt seid, euch ein Thema belastet oder ihr euch aus anderen
Von Zeile 41 bis 44 löschen:
Im Awarenessraum werden wir euch Stimming Toys bereitstellen, auf die ihr zurückgreifen könnt.
Das Awarenessteam hat die Aufgabe, sich bedarfsgerecht um die Menschen auf
Von Zeile 46 bis 48 einfügen:
der Probleme und Möglichkeit zur Klärung durch das Awarenessteam, muss dieses den Fall an den Bundesvorstand oder die Kommission weitergeben, sofern Einverständnis der betroffenen Personen für die Weitergabe dieser sensiblen Informationen gegeben ist.
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